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So nun alles schoene ran an.....
Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. In vielen
Fällen wird das Bußgeld verdoppelt. Wer zum Beispiel in einer
geschlossenen Ortschaft 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, zahlt 80 Euro
statt bislang 50 Euro. Und wer seinem Vordermann an der Stoßstange
klebt, muss mit 75 bis 400 Euro Strafe rechnen, abhängig von
Geschwindigkeit und Abstand. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, wird
schon beim ersten Verstoß mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Der
Punktekatalog ändert sich nicht.
Bußgeldkatalog 2009
(gültig ab dem 01. Februar 2009)
Bisher
Tatbestand
Neu
Zu schnelles Fahren (innerorts/außerorts) für PKW bis 3,5 t
40 - 50 Euro
21 - 25 km/h
70 - 80 Euro
50 - 60 Euro
26 - 30 km/h
80 - 100 Euro
75 - 100 Euro
31 - 40 km/h
120 - 160 Euro
100 - 125 Euro
41 - 50 km/h
160 - 200 Euro
150 - 175 Euro
51 - 60 km/h
240 - 280 Euro
275 - 300 Euro
61 - 70 km/h
440 - 480 Euro
375 - 425 Euro
über 70 km/h
600 - 680 Euro
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Nebel)
50 Euro
-
100 Euro
Alkohol, Drogen
250 Euro
1. Verstoß
500 Euro
500 Euro
2. Verstoß
1000 Euro
750 Euro
3. Verstoß
1500 Euro
125 Euro
Verstoß gegen Null-Promille Regel für Fahranfänger
250 Euro
Rote Ampel
50 Euro
Rote Ampel überfahren
90 Euro
125 Euro
- bei länger als 1 Sekunde rot
200 Euro
200 Euro
- mit Gefährdung
320 Euro
200 Euro
- mit Sachbeschädigung
360 Euro
50 Euro
Zebrastreifen überfahren
80 Euro
450 Euro
Bahnübergang umfahren
700 Euro
Zu dichtes Auffahren
- Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h
40 Euro
< 5/10 v. halben Tacho
75 Euro
60 Euro
< 4/10 v. halben Tacho
100 Euro
100 Euro
< 3/10 v. halben Tacho
160 Euro
150 Euro
< 2/10 v. halben Tacho
240 Euro
200 Euro
<1/10 v. halben Tacho
320 Euro
(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter - fünf Zehntel der halben
Geschwindigkeit
- Abstand in Meter bei mehr als 130 km/h
60 Euro
< 5/10 v. halben Tacho
100 Euro
100 Euro
< 5/10 v. halben Tacho
180 Euro
150 Euro
< 5/10 v. halben Tacho
240 Euro
200 Euro
< 5/10 v. halben Tacho
320 Euro
250 Euro
< 1/10 v. halben Tacho
400 Euro
40 Euro
Gefährliches Abbiegen
70 Euro
50 Euro
Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren
80 Euro
60 - 75 Euro
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung/Gefährdung
Ab dem 01.03.2008 gibt es eine vereinfachte KfZ-Zulassung in Deutschland.
Als benötigter Nachweis der KfZ-Haftpflichtversicherung gibt es ab sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung.
Man benötigt also nicht mehr die Versicherungsdoppelkarte in Papierform- sondern lediglich eine Nummer.
Als Nachweis der versicherung dient eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB-Nummer.
Neben Bürokratieabbau werden auch noch über 340 Tonnen Papier eingespart.
Veranstaltungen in der Begegnungsstaette " Alte Schule " in Wefensleben
Jeden Dienstag um 15. 00 Uhr Handarbeits-und Gespraechsnachmittag es sind alle eingeladen, die Freude an Handarbeiten haben und sich darüber austauschen möchten. Es ist aber auch jeder Willkommen der gern mit anderen Menschen zusammen sein und ins Gespraech kommen will.
Jeden Dienstag ab 14.00 Uhr kostenlose , stundenweise Betreuung von Kinder ab Saeuglingsalter, um Eltern dringende Erledigungen zu ermoeglichen
Computer- und Internetbenutzung / , Kopiere und Drucker ist auch vorhanden Unkostenbeitrag 1,-€ pro Stunde
Veranstaltungskalender & Eventkalender der Region des Landkreises Boerde
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Wir tragen diese dann kostenlos in den
Veranstaltungskalender ein.